Internationale Rentenfälle präzise koordinieren
EU/EWR/CH, Polen (ZUS), Ukraine und weitere Staaten – wir verbinden Regelwerke, Nachweise und Verfahren zu einer schlüssigen Lösung.
Regionen & Besonderheiten
EU/EWR/Schweiz
VO (EG) 883/2004, Zuständigkeiten, Aufteilung der Zeiten und Export von Leistungen – wir klären, welcher Träger was prüft und wie Zeiten zusammengeführt werden.
Polen (ZUS)
Nachweise, E205/E207, Datenabgleich – wir unterstützen bei der Anforderung polnischer Versicherungszeiten und deren Anerkennung in Deutschland.
Ukraine
Bestätigungen des Pensionsfonds, Archivsuche, Legalisation – wir entwickeln eine belastbare Beweisstrategie bei fehlenden Unterlagen.
Weitere Länder
Kasachstan, Belarus, Russland u. a.: je nach (bilateralem) Abkommen prüfen wir Anwendbarkeit, Zuständigkeit und notwendige Belege.
Zeiten vor/nach Migration
Namensänderungen, Schreibweisen, Dokumentenangleichung – wir sorgen für stimmige Personendaten.
Abkommen, Formulare, Verfahren
- E205/E207: Zweck, Inhalte und typische Rückfragen der Träger
- Bilaterale Abkommen außerhalb der EU: Anwendbarkeit im Einzelfall
- Apostille/Legalisation: wann erforderlich, wie organisiert
- Übersetzungsanforderungen: DRV-konform und beglaubigt
- Datenabgleich zwischen Trägern: Fallstricke und Gegenbelege
Typische Konstellationen
- Mehrstaatliche Erwerbsbiografie (DE+PL+UA)
- Abgelehnte oder fehlende Anrechnungszeiten
- Verlust von Beschäftigungsnachweisen
- Spätaussiedler/Doppelstaatsbürger
- Frühzeitige Vorbereitung 3–5 Jahre vor Rentenbeginn
Fallbeispiele (anonymisiert)
„Dreiländerfall DE/PL/UA: Anerkennung aller Zeiten, nachvollziehbare Rentenpunkte, Entscheidung innerhalb von 8 Monaten.“
J. T., Dortmund
„Anerkennung sowjetischer Zeiten mit Legalisation und Übersetzungen – Bescheid korrigiert, Zahlbetrag erhöht.“
N. S., Nürnberg
Fall prüfen lassen
Schildern Sie uns per E-Mail kurz Ihre Situation (Länder, Zeiträume, Träger). Wir empfehlen den nächsten Schritt und geben eine realistische Einschätzung.
+49 30 5683 2450 ·
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Hinweis: Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die individuelle Rechtslage.